Entlassmanagement

Das Entlassmanagement:

Nach einer teil- oder auch vollstationären Behandlung schließt das Entlassmanagement Versorgungslücken. Ein guter Übergang in die ambulante Versorgung fördert die Lebensqualität und unterstützt den Heilungsverlauf.

Das Entlassmanagement und die dafür erforderliche Datenübermittlung an weiterversorgende Leistungserbringer und Einrichtungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Sorgeberechtigten, wenn die Patientin/der Patient noch nicht volljährig ist.

Das Recht auf freie Arztwahl sowie Wahlrechte bei den Leistungen der Pflegeversicherung oder den Leistungen zur Teilhabe werden im Rahmen des Entlassmanagements gewahrt.

Bei Bedarf möchten wir unter Einbezug unseres Sozialdienstes dabei helfen, die Rückkehr in das gewohnte Lebensumfeld zu meistern oder neue Perspektiven zu erarbeiten.