Unser geschlossener Wohnbereich

Gut geschützt und intensiv gefördert werden die Bewohner in unserem geschlossenen Wohnbereich. Ziel ist es, vorhandene seelische Behinderungen zu mildern, so dass eine Eingliederung in die Gesellschaft gelingen kann.

In unserem Wohnheim für seelisch behinderte Menschen gibt es einen geschlossenen Wohnbereich. Hier bieten wir 17 Bewohnern eine besonders geschützte Wohnmöglichkeit in Einzel- und Doppelzimmern. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein amtsrichterlicher Beschluss nach dem Betreuungsgesetz (§1906 BGB). Unser geschlossener Wohnbereich befindet sich im Erdgeschoss. Hier stehen Gemeinschaftsräume sowie ein Zugang in den geschützten Gartenbereich zur Verfügung.

Aufgrund der Erkrankungen der Bewohner können im sozioemotionalen, psychomotorischen, kognitiven, emotionalen, lebenspraktischen und im Freizeitbereich Defizite bestehen. Unser vorrangiges Ziel ist es, die bestehende Eigengefährdung jedes einzelnen Bewohners so zu minimieren, dass eine geschlossene Unterbringung nicht mehr erforderlich ist. Mit unseren Therapieangeboten und der Betreuung wollen wir unseren Bewohnern eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen, sie darin bestärken und begleiten. Vorhandene seelische Behinderungen und deren Folgen sollen gemildert werden, so dass eine Eingliederung in die Gesellschaft gelingen kann.

Im Vordergrund unserer Arbeit steht die intensive Förderung nach dem individuellen Hilfebedarf der Bewohner. In einem Rahmenplan für den Wohnbereich werden feste Aufgaben mit jedem Bewohner geplant (Tischdienst, Wäschetraining usw.). Außerdem werden wechselnde Gruppen angeboten, z.B.: Einkaufsgruppe, Sportgruppe, Spielgruppe.